- Trauzeuge
- Trau|zeu|ge 〈m. 17〉 jeder der beiden für die Trauung erforderl. Zeugen
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Trau|zeu|ge, der:jmd., der eine Trauung bezeugt:wer sind eure -n?* * *
Trauzeuge,meist Verwandte oder Freunde der Brautleute, die sowohl bei der standesamtlichen als auch bei der kirchlichen Trauung zugegen sind und mit ihrer Unterschrift die Trauung bezeugen. Trauzeugen müssen bei der standesamtlichen Trauung volljährig, eidesfähig und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sein. Gewöhnlich sind bei einer Trauung zwei Trauzeugen zugegen, was aber nicht zwingend vorgeschrieben ist. - Nach alter Vorstellung, die auch heute noch von einigen Paaren und Trauzeugen ernst genommen wird, sollten die Trauzeugen bei Problemen in der Ehe als Ansprech- und Hilfspartner dem Ehepaar beistehen.* * *
Trau|zeu|ge, der: jmd., der bei einer Trauung als Zeuge anwesend ist: wer sind eure -n?; Die Köchin und der Werkmeister fungierten auch als -n (Kühn, Zeit 76).
Universal-Lexikon. 2012.